Aug 8, 2010 14:42
13 yrs ago
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Deutsch term
es sei denn...
Deutsch
Rechts- und Patentwesen
Recht: Verträge
Der Kaufvertrag kommt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung zustande, es sei denn, wir haben die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten oder es handelt sich nur um kurzfristige Lieferengpässe unserer Zulieferer.
Wenn wir wegen unserer Fehler die Waren nicht richtige , nicht rechtzeitige bekommen haben, kommt der Vertag trotzdem zu Stande?
Habe ich ihn richtig verstanden?
Wenn wir wegen unserer Fehler die Waren nicht richtige , nicht rechtzeitige bekommen haben, kommt der Vertag trotzdem zu Stande?
Habe ich ihn richtig verstanden?
Responses
4 | Umformulierung .... | Werner Walther |
Responses
17 Stunden
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Umformulierung ....
Es könnte so lauten:
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die Verpflichtung zur Lieferung für den Verkäufer entfällt, soweit die Waren nicht richtig und rechtzeitig beschafft werden können und der Verkäufer die nicht richtige und nicht rechtzeitige Beschaffung nicht zu vertreten hat.
Bei kurzfristigen Lieferengpässen der Zulieferer bleiben die Abnahmeverpflichtung des Käufers und die Lieferverpflichtung des Verkäufers bestehen.
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Note added at 17 Stunden (2010-08-09 08:32:03 GMT)
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Lies nochmal alles langsam durch. Der Ausgangstext ist nicht ganz richtig. 1) Der Vertrag kommt IMMER zustande. 2) Der Vertrag wird manchmal nicht ERFÜLLT: Vom Verkäufer, wenn er nicht liefert // vom Käufer, wenn er nicht bezahlt. 3) Aus dem Vertrag MÜSSEN beide erfüllen. 4) Der Verkäufer will eine ZUSATZKLAUSEL, dass er nicht erfüllen muss, wenn er die Ware nicht bekommen kann. Der Käufer will geschützt werden, dass der Verkäufer alles tun muss, um die Ware zu beschaffen. Mehr kann ich jetzt aber wirklich nicht für dieses Projekt tun!
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Note added at 18 Stunden (2010-08-09 09:16:21 GMT)
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Das kann so akzeptiert werden, weil das GEWOLLTE ohne Zweifel herausgelesen werden kann. Bei 1. muss es noch heißen richtig UND rechtzeitig und bei 2. nicht richtig ODER nicht rechtzeitig ...
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die Verpflichtung zur Lieferung für den Verkäufer entfällt, soweit die Waren nicht richtig und rechtzeitig beschafft werden können und der Verkäufer die nicht richtige und nicht rechtzeitige Beschaffung nicht zu vertreten hat.
Bei kurzfristigen Lieferengpässen der Zulieferer bleiben die Abnahmeverpflichtung des Käufers und die Lieferverpflichtung des Verkäufers bestehen.
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Note added at 17 Stunden (2010-08-09 08:32:03 GMT)
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Lies nochmal alles langsam durch. Der Ausgangstext ist nicht ganz richtig. 1) Der Vertrag kommt IMMER zustande. 2) Der Vertrag wird manchmal nicht ERFÜLLT: Vom Verkäufer, wenn er nicht liefert // vom Käufer, wenn er nicht bezahlt. 3) Aus dem Vertrag MÜSSEN beide erfüllen. 4) Der Verkäufer will eine ZUSATZKLAUSEL, dass er nicht erfüllen muss, wenn er die Ware nicht bekommen kann. Der Käufer will geschützt werden, dass der Verkäufer alles tun muss, um die Ware zu beschaffen. Mehr kann ich jetzt aber wirklich nicht für dieses Projekt tun!
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Note added at 18 Stunden (2010-08-09 09:16:21 GMT)
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Das kann so akzeptiert werden, weil das GEWOLLTE ohne Zweifel herausgelesen werden kann. Bei 1. muss es noch heißen richtig UND rechtzeitig und bei 2. nicht richtig ODER nicht rechtzeitig ...
Note from asker:
Vielen Dank. Ich mag glauben, dass ich ihn sogar richtig verstanden habe. Der Vertrag kommt auch zuatande, wenn aufgrunde unserer Fehler die Waren nicht richtig und nicht rechtzeitig kommen. |
Ich würde den Text etwas umschreiben: 1. Der Vertrag kommt zustande nur wenn wir die Waren richtig, rechtzeitig geliefert bekommen; 2. Der Vertrag kommt nicht zustande wenn wir die Waren nicht richtig, nicht rechtzeitig geliefert bekommen, ausgenommen a. ... b. ... Dieser Teil " Der Vertrag kommt *nicht* zustande wenn wir die Waren nicht richtig, nicht rechtzeitig geliefert bekommen,.." ist wichtig, dass man den Vertrag richtig interpretiert, kommt im Vertrag leider nicht vor. |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke."
Discussion
Bei vielfach vorhandener Ware muss der Verkäufer Ersatz beschaffen.
Es kann aber in den Vertrag aufgenommen werden, dass er nicht Ersatz beschaffen muss, wenn es die vorgesehene Ware nicht gibt (z.B. Bauer verkauft seine Ernte, die Ernte wird durch Unwetter vernichtet).
Der Text, wie er vorgelegt wurde, ist wegen mehrerer sachlicher Fehler ungeeignet.
Der Text würde dann heißen: Verkäufer und Käufer schließen folgenden Vertrag ab: Der Verkäufer liefert an den Käufer folgende Ware (z.B. das Gemälde Mona Lisa) zu einem Preis von 50 Mio Euro. Wenn die gewünschte Ware bis zum .... nicht beschafft werden kann, sind beide Seiten aus ihren Verpflichtungen frei.
Für vielfach vorhandene Waren (Mehl usw.) kann ein solcher Vertrag nicht abgeschlossen werden. Wenn eine Lieferung vereinbart wird, muss eine Líeferung vorgenommen werden. Ein Ausweg ist, dass der Verkäufer und Käufer sich darauf einigen, dass der Vertrag nicht erfüllt werden muss.
Das Ganze ist immer ein Vertrag, weil allein schon die Nebenvereinbarungen ein Vertrag sind.
Ich hoffe, damit weiter geholfen zu haben, Gruß, W.
Mit "es sei denn" wird eine Ausnahme von eben benannten Umständen eingeleitet. Man kann es auch mit "sofern nicht/falls nicht ..." ersetzen.
Edit: Wenn deine Annahme richtig wäre, hätten sie z. B. geschrieben "auch dann, wenn [wir es verbockt haben]"