Praktische Frage zu Beglaubigungen દોર પોસ્ટ કરનાર: Sandra Peters-Schöbel
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Hallo,
ich brauche einen Tipp aus der Praxis. Da ich so selten Urkunden übersetze, kommen mir jedes Mal wieder Zweifel..
Ein Kunde möchte seine ausländische Freundin in Deutschland heiraten. Für die Einreise brauchten die beiden bereits beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche der persönlichen Unterlagen, allerdings wurden diese natürlich von einer Übersetzerin mit Wohnsitz und Ermächtigung im Ausland angefertigt.
Die erkennt das Standesamt hier ni... See more Hallo,
ich brauche einen Tipp aus der Praxis. Da ich so selten Urkunden übersetze, kommen mir jedes Mal wieder Zweifel..
Ein Kunde möchte seine ausländische Freundin in Deutschland heiraten. Für die Einreise brauchten die beiden bereits beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche der persönlichen Unterlagen, allerdings wurden diese natürlich von einer Übersetzerin mit Wohnsitz und Ermächtigung im Ausland angefertigt.
Die erkennt das Standesamt hier nicht an.
Ich müsste jetzt ja nur noch die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereits vorhandenen Übersetzung beglaubigen, und nicht alles neu übersetzen.
Wie geht man dann vor? Die Übersetzerin hat Original und Übersetzung miteinander verbunden.
Ein weiteres Blatt zubinden, auf dem meine Beglaubigungsformel vermerkt ist?
Übersetzung ohne Beglaubigung von der Übersetzerin anfordern und meine Beglaubigung darunter setzen?
Vielen Dank für Hilfe,
Grüße
Sandra ▲ Collapse | | | Jerzy Czopik જર્મની Local time: 08:57 સભ્ય (2003) પોલિશ થી જર્મન + ... Soweit ich weiß ist eine Neuübersetzung erforderlich | Jan 23, 2012 |
Das würde ich aber einfach beim zuständigen Standesamt abfragen.
In Dortmund wurde in der Regel eine neue Übersetzung verlangt.
Das ganze ist aber doch etwas peinlich: unsere Übersetzungen werden im Ausland problemlos anerkannt, die deutschen Behörden sind sich dafür aber zu fein. Sollte IMHO nicht sein. | | | Monica Cirinna જર્મની Local time: 08:57 સભ્ય (2012) જર્મન થી ઇટાલિયન + ... Beglaubigung | Jan 23, 2012 |
Hallo Sandra,
die beste und - würde ich sagen - auch einzige Lösung ist, die Übersetzung ohne Beglaubigung von der Übersetzerin anzufordern und deine Beglaubigung darunter setzen.
Die andere Lösung wäre irreführend, viel zu viel Papier, denke ich.
Beste Grüße
Monica | | | Trudy Peters યૂનાઇટેડ સ્ટેટસ્ Local time: 03:57 જર્મન થી અંગ્રેજી + ... Stimmt nicht ganz, Jerzy | Jan 23, 2012 |
US-Behörden erkennen keine ausländischen Übersetzungen an. Muss alles neu übersetzt werden.
Trudy | |
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Jerzy Czopik જર્મની Local time: 08:57 સભ્ય (2003) પોલિશ થી જર્મન + ... Sorry, hätte präziser sein sollen | Jan 23, 2012 |
Ich bezog mich auf Deutschland und Polen.
Während die Polen offensichtlich keine Probleme mit unseren Übersetzungen haben, ist das umgekehrt nicht der Fall. | | | Kathi Stock યૂનાઇટેડ સ્ટેટસ્ Local time: 02:57 સભ્ય (2002) અંગ્રેજી થી જર્મન + ...
Da habe ich aber wieder andere Erfahrungen gemacht, dass bei der INS z.B. die von einem in D ansässigen Kollegen problemlos hier in den USA akzeptiert wurden. Andererseits haben mir Kunden berichtet, dass auch meine beglaubigten Übersetzungen in D problemlos anerkannt wurden.
Kathi | | |
Das klingt in der Tag, als würde es überall anders gehandhabt...
Ich habe nach Jerzys Tipp das örtliche Standesamt einfach angeschrieben, wie sie es denn gern hätten...
Wenn sie eine neue Übersetzung möchten, würde ich die vorhandene dann vom Original lösen oder meine noch zusätzlich daraufheften?
Danke auf jeden Fall schon einmal für die Hinweise und Beiträge.
Einen schönen Abend,
Sandra | | | Jerzy Czopik જર્મની Local time: 08:57 સભ્ય (2003) પોલિશ થી જર્મન + ... Übersetzung mit Original heften | Jan 23, 2012 |
Sandra Peters-Schoebel wrote:
Das klingt in der Tag, als würde es überall anders gehandhabt...
Ich habe nach Jerzys Tipp das örtliche Standesamt einfach angeschrieben, wie sie es denn gern hätten...
Wenn sie eine neue Übersetzung möchten, würde ich die vorhandene dann vom Original lösen oder meine noch zusätzlich daraufheften?
Danke auf jeden Fall schon einmal für die Hinweise und Beiträge.
Einen schönen Abend,
Sandra
Ja, das würde ich tun - die ursprüngliche Übersetzung lösen, eigene anheften und alles so dem Kunden mit dem Hinweis übergeben, dies dem Standesamt auch so einzureichen. | |
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Nur beglaubigen | Jan 24, 2012 |
Hallo Jerzy,
jetzt habe ich Antwort vom Standesamt Ratingen, und es reicht ihnen aus, wenn ich nur die Richtigkeit und Vollständigkeit beglaubige, sofern die Urkunde in lateinischen Schriftzeichen verfasst und die Übersetzung der Eigennamen nach ISO erfolgt ist.
D.h. jetzt würde ich nur mein Blatt mit der Beglaubigungsformel dazu heften? | | | Jerzy Czopik જર્મની Local time: 08:57 સભ્ય (2003) પોલિશ થી જર્મન + ... Wenn es dem Standesamt reicht | Jan 24, 2012 |
dann hefte tatsächlich Deine Beglaubigung dran. | | | Bernd Müller (X) જર્મની Local time: 08:57 જર્મન થી રોમેનિયન + ... Bei der Prüfung der ausländ. Üb. findet man oft Fehler!!! | Jan 24, 2012 |
Bei der Prüfung der ausländ. Übersetzung findet man s. oft (bei RO IMMER!!!) Fehler!!!
Ich selbst mache fast nur begl. Übersetzungen, nur s.s. selten Technik.
Beachten:
Bei der Prüfung der ausländ. Übersetzung findet man s.s. oft Fehler!!! Das ist auch der Grund, warum in der BRD Üb. aus dem (vor allem osteurop. und südamerik. Ausland) nicht ohne Bestätigung durch einen hier beeidigten Übersetzer anerkannt/ akzeptiert werden!!!
Wenn mehr ... See more Bei der Prüfung der ausländ. Übersetzung findet man s. oft (bei RO IMMER!!!) Fehler!!!
Ich selbst mache fast nur begl. Übersetzungen, nur s.s. selten Technik.
Beachten:
Bei der Prüfung der ausländ. Übersetzung findet man s.s. oft Fehler!!! Das ist auch der Grund, warum in der BRD Üb. aus dem (vor allem osteurop. und südamerik. Ausland) nicht ohne Bestätigung durch einen hier beeidigten Übersetzer anerkannt/ akzeptiert werden!!!
Wenn mehr als 2-3 Fehler vorliegen, kann man nur neu übersetzen- sonst würde die eigene Beglaubigung zu sehr mit Fehler- Anmerkungen überfrachtet!
Bernd Müller (Dipl.- Ing. Elektronik/ Funktechnik, Qualitätsmanager DGQ/ EOQ) , Tekom
Beeidigter Übersetzer für die rumänische Sprache seit 1999
Übersetzungen Deutsch / Rumänisch
Urkunden, Recht; EDV, Technik, Medizin
80805 München, Fröttmaninger Str. 20 B
Tel.: 089/ 310 6043
Mobil: 0179/ 201 0043
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