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Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
દોર પોસ્ટ કરનાર: Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)  Identity Verified
જર્મની
Local time: 23:25
જર્મન થી અંગ્રેજી
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Jun 20, 2010

Hallo,
ich habe ein paar weitere Fragen zu beglaubigten Übersetzungen (deshalb eine etwas allgemein gehaltene Threadüberschrift, vielleicht mögen ihn ja andere auch nutzen).


-> In den Richtlinien des BDÜ vom Juli 2004 Abschnitt 8 steht, dass zu verwendendes Papier und Schreibmittel "urkundenecht" sein müssen. Kann ich meinen Tintenstrahldrucker und das normale Druckerpapier aus dem Schreibwarenhandel trotzdem verwenden oder muss ich mir jetzt spezielles "Urkundenp
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Hallo,
ich habe ein paar weitere Fragen zu beglaubigten Übersetzungen (deshalb eine etwas allgemein gehaltene Threadüberschrift, vielleicht mögen ihn ja andere auch nutzen).


-> In den Richtlinien des BDÜ vom Juli 2004 Abschnitt 8 steht, dass zu verwendendes Papier und Schreibmittel "urkundenecht" sein müssen. Kann ich meinen Tintenstrahldrucker und das normale Druckerpapier aus dem Schreibwarenhandel trotzdem verwenden oder muss ich mir jetzt spezielles "Urkundenpapier" zulegen?
(So nebenbei: Vielleicht sind die Richtlinien auch schon länger nicht mehr überarbeitet worden weil auch Kohlepapier und Farbbänder erwähnt sind...?)

-> Verbinden von Blättern: Dass man eine Übersetzung mit mehreren Seiten nicht einfach aneinander tackert ist klar. Ich habe gelesen, dass man Klebesiegel, Ösen und Urkundengarn verwendet. Wie macht ihr das? Gibt es irgendwo Anleitungen wie man das mit Urkundengarn, Ösen oder Klebesiegeln macht?

-> "Andernfalls ist jedes einzelne Blatt der Übersetzung mit dem Abdruck des Siegels und dem Handzeichen des Übersetzers zu kennzeichnen."
Bedeutet dies, dass jede einzelne Seite mit dem Beglaubigungsvermerk „Als in Bayern öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die englische Sprache bestätige ich..." + Stempel + Unterschrift zu versehen ist oder reicht der Beglaubigungsvermerk auf der letzten Seite und die anderen Seiten benötigen lediglich meinen Stempel und die Unterschrift?


Vielen Dank schon mal für Antworten, es werden sicherlich weitere Fragen folgen

Gruß Christian
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Tatjana Dujmic
Tatjana Dujmic  Identity Verified
જર્મની
Local time: 23:25
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Kein spezielles Papier Jun 21, 2010

Hallo,

also ich mache es so:

- ich benutze kein spezielles Papier und auch keinen speziellen Drucker (ich habe das in den Richtlinien zwar auch gelesen, aber alleine der Aufwand für den Drucker steht ja in keinem Verhältnis zum Ertrag bei beglaubigten Übersetzungen)
- bei mehreren Blättern tackere ich zusammen (warum denn nicht?) und knicke dann die obere linke Ecke komplett nach hinten, auf den Knick kommt dann der Rundstempel und meine Unterschrift
- i
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Hallo,

also ich mache es so:

- ich benutze kein spezielles Papier und auch keinen speziellen Drucker (ich habe das in den Richtlinien zwar auch gelesen, aber alleine der Aufwand für den Drucker steht ja in keinem Verhältnis zum Ertrag bei beglaubigten Übersetzungen)
- bei mehreren Blättern tackere ich zusammen (warum denn nicht?) und knicke dann die obere linke Ecke komplett nach hinten, auf den Knick kommt dann der Rundstempel und meine Unterschrift
- ich mache auf jede einzelne Seite der Übersetzung den Rundstempel und die Unterschrift und den Beglaubigungsvermerk

Ih bin mal gespannt auf die Vorgehensweise der anderen und hoffe, das hilft schon mal ein wenig.

Grüße

Tatjana Dujmic
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
જર્મની
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Stimme Tatjana zu. Jun 21, 2010

Kein unnötiger Firlefanz. Daran hat sich zumindest in den letzten 28 Jahren keine/keiner gestört.

 
Judy Kipper
Judy Kipper  Identity Verified
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ફ્રેન્ચ થી જર્મન
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kein spezielles Papier, keine Ösen etc. Jun 21, 2010

Christian Köstner wrote:

-> In den Richtlinien des BDÜ vom Juli 2004 Abschnitt 8 steht, dass zu verwendendes Papier und Schreibmittel "urkundenecht" sein müssen. Kann ich meinen Tintenstrahldrucker und das normale Druckerpapier aus dem Schreibwarenhandel trotzdem verwenden oder muss ich mir jetzt spezielles "Urkundenpapier" zulegen?
(So nebenbei: Vielleicht sind die Richtlinien auch schon länger nicht mehr überarbeitet worden weil auch Kohlepapier und Farbbänder erwähnt sind...?)


Ich nutze "normales" Papier, kein Urkundenpapier. Selbstverständlich nicht das preiswerteste. Ich achte darauf, dass es eine angemessene Dicke hat und gut aussieht (das ist dann wohl Geschmackssache), ich mag eher weißes Papier.

Christian Köstner wrote:
-> Verbinden von Blättern: Dass man eine Übersetzung mit mehreren Seiten nicht einfach aneinander tackert ist klar. Ich habe gelesen, dass man Klebesiegel, Ösen und Urkundengarn verwendet. Wie macht ihr das? Gibt es irgendwo Anleitungen wie man das mit Urkundengarn, Ösen oder Klebesiegeln macht?


Auch ich verbinde die einzelnen Seiten mit einem Tacker. Ich denke, dass ist die beste Methode, um die Dokumente fest miteinander zu verbinden: Obere Ecke nach hinten knicken, tackern, abstempeln (wie Tatjana es schon beschrieben hat).

Christian Köstner wrote:
-> "Andernfalls ist jedes einzelne Blatt der Übersetzung mit dem Abdruck des Siegels und dem Handzeichen des Übersetzers zu kennzeichnen."
Bedeutet dies, dass jede einzelne Seite mit dem Beglaubigungsvermerk „Als in Bayern öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die englische Sprache bestätige ich..." + Stempel + Unterschrift zu versehen ist oder reicht der Beglaubigungsvermerk auf der letzten Seite und die anderen Seiten benötigen lediglich meinen Stempel und die Unterschrift?



Ich tackere alle Seiten, die zusammengehören, zusammen und setze meinen Stempel (wie oben beschrieben), so dass man die einzelnen Seiten nicht mehr "unbemerkt" voneinander trennen kann. Den Beglaubigungsvermerk setze ich auf die letzte Seite.

Hier ist noch ein Link-Tipp zum Thema http://www.adekvat.de/Adekvat-Regeln_des_Uebersetzens.html

Liebe Grüße,

Judy


 
Kamil Gwozdz
Kamil Gwozdz  Identity Verified
પોલેન્ડ
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Und mehrere auf solche Weise verbundenen Seiten... Jun 21, 2010

stellen auch eine einheitliche Urkunde dar, weil man sie nicht ohne Substanzverlust (Stempelabdruck auf Knickstelle würde aufgelöst werden) trennen kann. Wenn sich also bisher keiner daran gestört hat, dann wahrscheinlich auch deshalb, weil diese Vorgehensweise genau richtig ist.

 
opolt
opolt  Identity Verified
જર્મની
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Etwa so wie Tatjana Jun 21, 2010

Also ich mache beglaubigte Übersetzungen schon seit vielen Jahren und habe das immer etwa so wie Tatjana abgeliefert, und da hat sich bisher noch niemand im Geringsten beschwert -- weder hier in Berlin noch sonstwo.

Ich fände das auch komisch, denn was man da manchmal auf den Tisch bekommt, auch von Gerichten usw., ist vom Layout her oft viel schlampiger gemacht als das, was ich produziere. Die Einführung der Textverarbeitung in den Behördenbüros hat in dieser Hinsicht eher Unh
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Also ich mache beglaubigte Übersetzungen schon seit vielen Jahren und habe das immer etwa so wie Tatjana abgeliefert, und da hat sich bisher noch niemand im Geringsten beschwert -- weder hier in Berlin noch sonstwo.

Ich fände das auch komisch, denn was man da manchmal auf den Tisch bekommt, auch von Gerichten usw., ist vom Layout her oft viel schlampiger gemacht als das, was ich produziere. Die Einführung der Textverarbeitung in den Behördenbüros hat in dieser Hinsicht eher Unheil angerichtet, würde ich sagen. Da wird viel "verfummelt" -- eine völlig willkürliche und sinnlose Formatierung teilweise, und dann manchmal irgendwie die Blätter nur so zusammengeschustert.

Das einzige, was ich in den letzten Jahren noch zusätzlich mache: Bei mehreren Blättern gibt es ab Seite 2 eine Kopfzeile (z.B. "Übersetzung Ehefähigkeitszeugnis Nachname, S. 3"). Und außerdem steht in meiner "Beglaubigungsformel" der Satz: "Diese Übersetzung umfasst XXX Seiten".
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Tatjana Dujmic
Tatjana Dujmic  Identity Verified
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સભ્ય (2006)
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Gute Idee... Jun 22, 2010

opolt wrote:
Und außerdem steht in meiner "Beglaubigungsformel" der Satz: "Diese Übersetzung umfasst XXX Seiten".


Das finde ich gut! Die fortlaufende Seitenzahl in der Kopfzeile mach ich auch aber die Gesamtzahl werdeich jetzt auch noch in die Beglaubigungsformel aufnehmen. Danke für den Tipp!

Gruß

Tatjana


 
Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)  Identity Verified
જર્મની
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જર્મન થી અંગ્રેજી
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વિષયની શરૂઆત કરનાર
Titel einer Arbeit Jul 13, 2010

Hallo,

ich habe gerade ein Abiturzeugnis (D-E) vor mir. Die Facharbeit des Abiturienten hat einen Titel (ähnlich wie ein Buchtitel). Ist der einfach zu übersetzen oder lässt man den Originaltitel stehen und fügt die Übersetzung des Titels in Klammern mit der üblichen Anmerkung des Übersetzers hinzu?

Gruss und Dank

Christian


 
Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
જર્મની
Local time: 23:25
રોમેનિયન થી જર્મન
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Titel einer Arbeit Jul 15, 2010

Ich weiß nicht, ob und wo es Richtlinien hierzu gibt. Ich kann dir nur meine Vorgehensweise schildern: Ich übertrage die Titeln in der Originalsprache und übersetze sie in Klammern oder in Fußnoten.
Man mag denken, dass ein Titel in der Originalsprache, die sowieso keinem geläufig ist, kein Schwein interessiert. Es kann aber vorkommen, dass der Titel einer Facharbeit dem Autor später, bei einer Bewerbung von Nutzen ist. Insbesondere dann, wenn er sich bei einem Unternehmen bewirbt,
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Ich weiß nicht, ob und wo es Richtlinien hierzu gibt. Ich kann dir nur meine Vorgehensweise schildern: Ich übertrage die Titeln in der Originalsprache und übersetze sie in Klammern oder in Fußnoten.
Man mag denken, dass ein Titel in der Originalsprache, die sowieso keinem geläufig ist, kein Schwein interessiert. Es kann aber vorkommen, dass der Titel einer Facharbeit dem Autor später, bei einer Bewerbung von Nutzen ist. Insbesondere dann, wenn er sich bei einem Unternehmen bewirbt, das in seinem Heimatland investiert und die zukünftige Stelle dem Bereich angehört, in dem die Arbeit verfasst wurde.
Gruß
Christian
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Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)  Identity Verified
જર્મની
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જર્મન થી અંગ્રેજી
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વિષયની શરૂઆત કરનાર
Danke Jul 16, 2010

Danke, Christian!

Das leuchtet ein!

Gruß Christian


 
DENES
DENES  Identity Verified
Local time: 23:25
સ્પેનીશ થી જર્મન
+ ...
schließe mich der Fragerunde an Mar 6, 2013

Hallo zusammen,

ich möchte gerne nochmal zum ursprünglichen Thema ein paar Vorschläge einbringen und würde mich auf eine Einschätzungen freuen:

-> Verbinden von Blättern:
Meine Idee war, die Eselsohren nach vorne zu tackern, so ist der Stempel auf der Vorder-, nicht auf der Rückseite. Erfordert natürlich etwas mehr Freiraum am oberen Blattrand aber sieht gut aus.

-> Anm. des Übers.:
Ich lese immer wieder in "üblicher Weise" in Klammer.
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Hallo zusammen,

ich möchte gerne nochmal zum ursprünglichen Thema ein paar Vorschläge einbringen und würde mich auf eine Einschätzungen freuen:

-> Verbinden von Blättern:
Meine Idee war, die Eselsohren nach vorne zu tackern, so ist der Stempel auf der Vorder-, nicht auf der Rückseite. Erfordert natürlich etwas mehr Freiraum am oberen Blattrand aber sieht gut aus.

-> Anm. des Übers.:
Ich lese immer wieder in "üblicher Weise" in Klammer. Geht aber grundsätzlich auch als Fußnote, beispielsweise auf einer 2. Seite um das Erscheinungsbild der übersetzten Urkunde nicht zu stören. Sehe ich das richtig?

-> Beglaubigungsformel:
In den bereits mehrfach erwähnten Richtlinien ist bezüglich der Beglaubigungsformel ja bereits einiges gewünscht. Das passt oftmal kaum mit auf Seite 1. Kann ich diese Formel unter meine Seite mit Anmerkungen setzen, oder ist es ratsam, die Beglaubigungsformel als Seite (hier) 3 anzuhängen?
Bei mehrseitigen Urkundenübersetzungen wird empfohlen in der Beglaubigungsformel auf die Seitenzahl einzugehen. Hier nboch ein Vorschlag von mir:
Wenn die Seiten unterschiedliche Inhalte tragen, könnte man hierauf ja auch verweisen.
Beispiel: "... besteht aus 3 Seiten: Übersetzung, Anmerkungen des Übersetzers, Beglaubigungsformel."
So kann selsbt beim Auseinandernehmen der getackerten Übersetzung die Vollständigkeit gewährleistet werden.
Was meint ihr?

-> Kopie des Originals anhängen?
Um einen direkten Vergleich zu ermöglichen, hielte ich es grundsätzlich für sinnvoll eine Kopie des Originals anzuhängen, aber:
- die Kopie des Originals ist nicht Bestandteil meiner Arbeit und daher erst nach der Beglaubigungsformel anzusiedeln
- dadurch ändert sich die in der Beglaubigungsformel angegebene Gesamtseitenzahl
- Die Tackernadel umschließt meine Arbeit, wenn ich die Kopie aber anhänge, ist diese nicht meine Arbeit
- beglaubigte Übersetzungen sind grundsätzlich nur mit Vorlage des Originals gültig, soweit ich gelernt habe. Somit wird eine angeheftete Kopie des Originals unnötig, weil das Original ohnehin zusammen mit der Übersetzung vorzulegen ist.

Was meint ihr? Kopie des Originals anhängen oder nicht?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Grüßle
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Rolf Keller
Rolf Keller
જર્મની
Local time: 23:25
અંગ્રેજી થી જર્મન
Ausgangsdokument natürlich als Kopie beifügen Mar 8, 2013

DENES wrote:

- beglaubigte Übersetzungen sind grundsätzlich nur mit Vorlage des Originals gültig, soweit ich gelernt habe. Somit wird eine angeheftete Kopie des Originals unnötig, weil das Original ohnehin zusammen mit der Übersetzung vorzulegen ist.

Kopie des Originals anhängen oder nicht?


Das lässt sich allein durch logisches Denken klar beantworten. Welchen Beweiswert hat eine Übersetzung ohne das ihr zugeordnete Ausgangsschriftstück? Nicht den allergeringsten – es sei denn, jeder potenziell in Frage kommender Leser kann beides – sofort oder später – inhaltlich vergleichen, aber wozu braucht man dann überhaupt eine Übersetzung?

Wie kann nun diese Zuordnung erfolgen? Jedenfalls nicht so: Herr X gibt dem Übersetzer das Schriftstück S (Orginalurkunde oder nicht), lässt ihn das übersetzen und legt später bei einer Behörde die Übersetzung zusammen mit einer Urkunde U vor, von der er der Behörde gegenüber behauptet, diese habe er seinerzeit dem Übersetzer gegeben. U kann ja durchaus echt sein und so ähnlich aussehen wie S, aber wenn S nicht in den Akten ist, existiert keinerlei Bestätigung für die Richtigkeit der Übersetzung von U, denn dem Übersetzer hat ja nur das nicht mehr greifbare S vorgelegen. Wollte man das akzeptieren, dann könnte man ja auch gleich den Herrn X fragen, ob das alles so stimmt; eine beglaubigte Übersetzung wäre dann überflüssig.

Der Übersetzer hat zu bestätigen, dass er ein Schriftstück übersetzt hat, das exakt so aussieht wie das der Übersetzung – ggf. als Kopie – von ihm untrennbar beigefügte. Punkt und aus.


 
Christian Köstner (X)
Christian Köstner (X)  Identity Verified
જર્મની
Local time: 23:25
જર્મન થી અંગ્રેજી
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વિષયની શરૂઆત કરનાર
Wie verbinden von mehreren Seiten May 12, 2014

das erste Mal habe ich nun eine Übersetzung auf dem Tisch, die 29 Seiten "dick" ist. D.h. das Original mit der Übersetzung per "Eselsohr" aneinanderzutackern ist bei knapp 60 Blatt natürlich nicht mehr möglich.
Wie macht Ihr das?

Gruß Christian


 
Rolf Keller
Rolf Keller
જર્મની
Local time: 23:25
અંગ્રેજી થી જર્મન
Siegelschnur May 12, 2014

Christian Köstner wrote:

das erste Mal habe ich nun eine Übersetzung auf dem Tisch, die 29 Seiten "dick" ist. D.h. das Original mit der Übersetzung per "Eselsohr" aneinanderzutackern ist bei knapp 60 Blatt natürlich nicht mehr möglich.


Google mal nach "Siegelschnur". Wo es die gibt, gibt es auch Plomben usw.

Notare benutzen so was auch für wenige Seiten. Und AFAIK sagen die selten etwas wie "Ich mache es ganz simpel mit der Bürohippe, hat sich noch nie einer beschwert".


 
Kreske
Kreske

Local time: 23:25
અંગ્રેજી થી જર્મન
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Stempel/Siegel übersetzen Aug 16, 2014

Hallo,
wie übersetzt ihr Unterschriften/Stempel/Siegel die ihr auf dem Original vorfindet? Darf ich die mit Snipping "kopieren" und einfügen und dann ggf. den Titel der Person übersetzen?

[Bearbeitet am 2014-08-16 08:59 GMT]


 
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